Hier geht es um die Feststellung der stimmlichen Eignung für einen stimmintensiven Beruf.
Von einigen Ausbildungseinrichtungen wird ein phoniatrisches Gutachten schon bei der Bewerbung verlangt, u. a. Schulen für Logopädie sowie Schauspielschulen und Musikhochschulen. Auch für Lehramtsstudiengänge kann ein phoniatrisches Gutachten als Zugangsvoraussetzung oder für das Referendariat verpflichtend sein.
Untersuchungen werden im Rahmen der Begutachtung
HNO-Spiegelstatus
Audiometrie
Videolaryngostroboskopie
Stimmstatus: Beurteilung der Stimme (Rauigkeit, Behauchtheit, Heiserkeit)
Beurteilung der Steigerungsfähigkeit (gering – mittelgradig – stark steigerungsfähig)
Beurteilung der Stimmein- und -absätze
Beurteilung der Nasalität
Beurteilung der Resonanz (resonanzarm – normal – resonanzreich)
Angabe der mittleren Sprechstimmlage bei ungespannter Sprechweise
Bei Bedarf werden zur genaueren Abklärung ergänzende Untersuchungen durchgeführt.