Phoniatrisches Gutachten

Phoniatrisches Gutachten

Hier geht es um die Feststellung der stimmlichen Eignung für einen stimmintensiven Beruf.

Von einigen Ausbildungseinrichtungen wird ein phoniatrisches Gutachten schon bei der Bewerbung verlangt, u. a. Schulen für Logopädie sowie Schauspielschulen und Musikhochschulen. Auch für Lehramtsstudiengänge kann ein phoniatrisches Gutachten als Zugangsvoraussetzung oder für das Referendariat verpflichtend sein.

Untersuchungen werden im Rahmen der Begutachtung

  • HNO-Spiegelstatus

  • Audiometrie

  • Videolaryngostroboskopie

  • Stimmstatus: Beurteilung der Stimme (Rauigkeit, Behauchtheit, Heiserkeit)

  • Beurteilung der Steigerungsfähigkeit (gering – mittelgradig – stark steigerungsfähig)

  • Beurteilung der Stimmein- und -absätze

  • Beurteilung der Nasalität

  • Beurteilung der Resonanz (resonanzarm – normal – resonanzreich)

  • Angabe der mittleren Sprechstimmlage bei ungespannter Sprechweise

Bei Bedarf werden zur genaueren Abklärung ergänzende Untersuchungen durchgeführt.